Notarinnen und Notare sind in der Bundesrepublik Deutschland unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Die Haupttätigkeit der Notarinnen und Notare sind die Vornahme von Urkundsgeschäften jeglicher Art.
Hierbei sind sie zur Unabhängikeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was sie von Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten, die die Interessen ihrer Mandanten einseitig vertreten, unterscheidet.