Notare

Notarinnen und Notare sind in der Bundesrepublik Deutschland unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Die Haupttätigkeit der Notarinnen und Notare sind die Vornahme von Urkundsgeschäften jeglicher Art.

Hierbei sind sie zur Unabhängikeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was sie von Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten, die die Interessen ihrer Mandanten einseitig vertreten, unterscheidet.

Beurkundungspflichtig sind eine Reihe im Gesetz ausdrückliche genannter Rechtgeschäfte, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge.

Andere Rechtsgeschäfte oder Erklärungen können durch den Notar, ohne dass hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht, wie z.B. das Testament oder eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung, beurkundet werden.

Die Notarinnen und Notare sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit sachgerechte Entscheidungen vorbereiten und insbesondere künftig Rechtstreitigkeiten vermeiden helfen. Hierzu sollen sie gemeinsam mit Ihnen eine sachgerechte Lösung für Ihren individuellen Sachverhalt finden.

Die Kerntätigkeit der Notarinnen und Notare bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Notarielle Vorsorgemaßnahmen

Immobilienrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten ein nicht alltägliches Ereignis dar. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken für beide Parteien zu vermeiden, ist die Mitwirkung von Notarinnen und Notaren gesetzlich vorgesehen.

Die Notarinnen und Notare sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen Risiken zu vermeiden und die jeweilige Urkunde zu vollziehen. Hierfür besorgen sie die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So besprechen die Notarinnen und der Notar mit den Beteiligten deren Zielvorstellungen, informieren sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellen darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Vertrages.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten des jeweiligen Vertragsobjekts wirken sich auch auf die Gestaltung des Vertrages aus. Gleiches gilt auch für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das aber erst noch errichtet wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Folgende Aspekte regelt u.a. Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:
  • Sicherung von Käufer und Verkäufer
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen
  • Gewährleistung für Mängel
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)
  • Bestellung von Grundpfandrechten bei Finanzierung des Kaufpreises
Sonderformen des Eigen­tums, wie zum Beispiel die Schaffung von Wohnungs­eigen­tum oder die Schaffung von Erb­bau­rechten, sind ebenfalls ein Tätig­keits­bereich, in denen Notarinnen und Notare den je­wei­li­gen Eigen­tümer unter­stützen.

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