Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei am Le Mans-Wall und unser freundliches Team, freuen uns darauf, Sie bei Ihren Rechtsangelegenheiten umfassend zu beraten und zu unterstützen.
Als moderne Anwaltskanzlei reagieren wir schnell und sorgen für eine zügige Bearbeitung. Dabei legen wir Wert auf höchste Transparenz und halten Sie persönlich zu jedem Zeitpunkt über den Status und die Kosten Ihres Vorgangs auf dem Laufenden. Auch unsere, jedem Mandanten speziell zugeordneten, bestens informierten Mitarbeitenden geben gerne und qualifiziert Auskunft.
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute modifiziert und ergänzt das allgemeine, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegte Privatrecht im Blick auf die Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs. Die wichtigste Grundlage des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch (HGB).
Auch das Gesellschaftsrecht ist Teil des Privatrechts. Dieses befasst sich mit der rechtlichen Organisation Ihres Unternehmens und regelt die Innen- und Außenvertretung. Rechtsgrundlagen finden sich im BGB, HGB und in Spezialgesetztexten.
Aufgrund der Komplexität der beiden Rechtsgebiete ist es sinnvoll, bei Fragen und etwaigen Problemen einen Anwalt einzuschalten. Wir unterstützen Sie die richtige Form für Ihr Unternehmen zu finden, prüfen und erstellen Gesellschafts- und Gesellschafterverträge – kurzum wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die das Handels- und Gesellschaftsrecht berühren.
In Deutschland gibt es ca. 44,5 Millionen Arbeitsverhältnisse. Das Arbeitsrecht betrifft somit als Sonderzivilrecht die Interessen vieler Menschen. Es soll einen gerechten Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern schaffen.
Unterteilt wird das Arbeitsrecht in das Individualarbeitsrecht, welches sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie dem Kollektivarbeitsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehung zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat auf der einen Seite sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Wir stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beratend zur Seite, um das Meer von Regelungen bezüglich des Arbeitsrechts zu überblicken. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich sowohl auf Arbeitgeberseite als auch Arbeitnehmerseite.Alle Personen die aufgrund von Verwandt- oder Schwägerschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind, werden im Familienrecht als Famile bezeichnet. Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen der Familienangehörigen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung
Wir unterstützen Sie gerne in familienrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei der Fertigung und Prüfung von Eheverträgen, Unterhalt, Sorgerechtsfragen. Unsere Schwerpunkte sind:
Das Mietrecht ist kompliziert. Ca. 100 Paragraphen im BGB befassen sich damit, jedes Jahr gibt es tausende neue Urteile zum Mietrecht. Zentrales Element für die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter ist der Mietvertrag. Das Mietrecht ist ein komplexes Gebiet, neben Wohnungen können auch unter anderem Autos und Ferienhäuser vermietet werden.
Und trotz Verträgen kommt es häufig zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Wir beantworten Fragen rund um Verträge, sind bei der Erstellung und Prüfung Ihr Partner und helfen Ihnen Ihre Rechte zu wahren und die Pflichten anderen Partei einzufordern.
Das Versicherungsrecht im weiteren Sinn ist eine Querschnittsmaterie aus Sozialversicherungsrecht und Privatversicherungsrecht. Beim Sozialversicherungsrecht handelt es sich um eine Materie des öffentlichen Rechts bzw. des Sozialrechts, während das Privatversicherungsrecht dem Privatrecht zuzuordnen ist.
Versichert sein ist wichtig und gut. Doch seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall zu erhalten, kann mit einigem Aufwand verbunden sein. Der Inhalt von Versicherungsverträgen ist regelmäßig Gegenstand eines Konfliktes zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Sollten Sie Hilfe brauchen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, vereinbaren Sie einen Termin. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.
Das Fachgebiet Verkehrsrecht umfasst alles rund um Auto und Verkehr. Vom Erwerb oder Leasing eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, über Verkehrsunfälle und Versicherungsfragen, bis hin zu Bußgeldern und Verkehrsstraften, sowie dem Fahrerlaubnisrecht.
Wir beraten und vertreten Sie bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen, dem Abschluss oder der Abwicklung von Leasingverträgen oder auch rechtlichen Problemen bei der Anmietung von Fahrzeugen. Ebenso unterstützen wir Sie im Falle eines Verkehrsunfalls, der oft unverschuldet passiert und bei dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir setzen für Sie sämtliche Ansprüche beim Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung durch. Dies umfasst neben dem Fahrzeugschaden, wie z.B. Reparaturkosten und Fahrzeugausfall, auch den Personenschaden.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Verkehrsverstößen und daraus resultierenden Bußgeldern oder Strafen, sowie im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis.
Als Fachanwälte auch im Bereich Verkehrsrecht stehen wir Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite.
IT-Recht ist eine Abkürzung für Informationstechnologierecht. Hierunter versteht man zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung.
IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete umfasst, wie z.B. das Urheberrecht, das Zivilrecht, das Marken-/Domain-Recht, das Telekommunikations-Recht sowie das öffentliche Recht und das Prozessrecht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung individueller Verträge und Erstellung ihrer AGB. Ein weiterer Schwerpunkt des IT-Rechts ist betroffen, wenn es um die Herstellung oder Übertragung von Software geht. Hier stehen wir Ihnen zur Seite, um ihre Rechte an den von Ihnen entwickelten Softwareprodukten zu schützen. Ebenfalls unter das IT-Recht fällt das Datenschutzrecht. Die Erhebung von Daten als auch deren Schutz sind in der Datenschutzgrundverordnung geregelt.
Gerne vertreten und beraten wir Sie in den folgenden Themenbereichen: