Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen - dies beinhaltet auch die Möglichkeit, sein Recht vor Gericht einzuklagen, was mit diversen Kosten verbunden ist. Diese Kosten können daher vom Staat übernommen werden.
Die passenden Anträge zur Beratungshilfe (BerH-Antrag) und der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH-Antrag) stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.